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2025-06-173 min readnavable Team
BarrierefreiheitBFSG 2025WCAG 2.1DIN EN 301 549BarrierefreiheitserklärungFeedback-Optionenöffentliche Stellen

Barrierefreiheitserklärung für Websites: Gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen gemäß BFSG 2025

Die Barrierefreiheitserklärung wird ab dem 28. Juni 2025 für öffentliche Stellen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine gesetzliche Verpflichtung. Öffentliche Stellen müssen eine transparente Erklärung über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit ihrer Website oder App bereitstellen. Diese Erklärung dient nicht nur der Rechtskonformität, sondern auch der Nutzerfreundlichkeit und Inklusion.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und warum ist sie entscheidend für die digitale Inklusion?

Die Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer und Stakeholder über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und stellt sicher, dass alle digitalen Inhalte gemäß den barrierefreien Standards zugänglich sind:

✅ Aktueller Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website oder App

Einhaltung der WCAG 2.1 und DIN EN 301 549 – grundlegende Standards für digitale Barrierefreiheit

✅ Identifizierung von Barrieren und geplanten Verbesserungsmaßnahmen

Feedback-Möglichkeiten für Nutzer mit Einschränkungen

Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmechanismen gemäß dem BFSG

Grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheitserklärung: Transparenz & Nachvollziehbarkeit

Objektive Bewertung: Die Erklärung muss eine tatsächliche Einschätzung darüber enthalten, inwieweit die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind.

Angabe von Einschränkungen: Falls bestimmte Bereiche nicht barrierefrei gestaltet sind, müssen die Gründe nachvollziehbar dargelegt werden.

Leichte Zugänglichkeit: Die Barrierefreiheitserklärung muss von der Startseite und allen Unterseiten einer Website aus auffindbar sein.

Regelmäßige Aktualisierung: Mindestens einmal pro Jahr muss eine Überprüfung und ggf. Anpassung erfolgen.

Inhaltliche Anforderungen der Barrierefreiheitserklärung: Vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, muss die Barrierefreiheitserklärung eine Reihe von wichtigen Inhalten aufweisen:

Einfache Auffindbarkeit: Die Erklärung muss direkt von der Homepage sowie allen Unterseiten erreichbar sein.

Barrierefreies Format: Sie muss für alle Nutzer zugänglich sein und, falls erforderlich, auch in einem maschinenlesbaren Format vorliegen.

Transparente Informationen zur Barrierefreiheit:

  • Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

  • Begründung, warum bestimmte Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind.

  • Falls vorhanden: Hinweise auf barrierefreie Alternativen.

Nachweis der Bewertung: Es muss offengelegt werden, mit welcher Methode die Barrierefreiheit überprüft wurde.

Feedback-Option: Nutzern muss eine elektronische Kontaktmöglichkeit geboten werden, um Barrieren zu melden oder Informationen anzufordern.

Hinweise zum Schlichtungsverfahren:

  • Erklärung, wie das Verfahren zur Konfliktlösung funktioniert.

  • Verlinkung zur zuständigen Schlichtungsstelle für weiterführende Informationen.

Vorteile einer optimierten Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website

Eine gut strukturierte Barrierefreiheitserklärung bringt nicht nur rechtliche Vorteile, sondern verbessert auch die Nutzererfahrung und Sichtbarkeit Ihrer Website:

📈 Erfüllung gesetzlicher Anforderungen nach BFSG und EU-Richtlinie (EAA)

📈 Vermeidung von Bußgeldern und rechtlichen Risiken durch proaktive Barrierefreiheit

📈 Verbesserte Sichtbarkeit in Suchmaschinen und bessere Google-Rankings dank optimierter Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit

📈 Engagement für digitale Inklusion: Barrierefreiheit fördert Inklusion und stärkt Ihre Kundenbindung durch sichtbare Verantwortung

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